Nach erneuter Durchsicht des Gebührenbescheids bin ich nun der Ansicht, dass man mir 38 € zuviel berechnet hat. Ich habe bereits eine Mail an das Grundbuchamt geschrieben.
Was ist passiert?
Gem. Gebührenbescheid wurde die Eintragung der Eigentumsänderung nach §§60 sowie 60 II, 20 I, 19 KostO berechnet. Dabei wurde aus meiner Sicht allerdings §60 III KostO nicht berücksichtigt.
(3) Werden Gebühren auf Grund der Absätze 1 und 2 nebeneinander erhoben, so wird zunächst die volle Gebühr nach dem Gesamtwert berechnet; die so berechnete Gebühr mindert sich um die Hälfte des Anteils der Personen, deren Eintragung nach Absatz 2 nur die halbe Gebühr erfordert.
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